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 Förder­mög­lich­keiten Deutsch­land – Öster­reich – Luxemburg

Ener­ge­ti­sche Sanie­rungen werden in Deutsch­land, Öster­reich und Luxem­burg finan­ziell unter­stützt. Für Kom­plett­sa­nie­rungen oder Ein­zel­maß­nahmen (z.B. Däm­mung) erhalten Bau­herren Kre­dite mit Til­gungs­zu­schüssen oder För­der­gelder. Infor­mieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!

För­de­rung Deutschland

Ener­gie­ef­fi­zient Sanieren – Investitionszuschuss

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude, kurz BEG, ist ein För­der­an­gebot des Bundes für Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen am Haus. Zuschüsse gibt es für die kom­plette Sanie­rung oder ein­zelne ener­ge­ti­sche Maßnahmen.

Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäudehülle

Für Ein­zel­maß­nahmen an Bestands­ge­bäuden gibt es im Rahmen der BEG den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss vom BAFA. Geför­dert werden Maß­nahmen, die zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zienz des Gebäudes bei­tragen, wie bspw. die Däm­mung der Gebäu­de­hülle (von Außen­wänden, Dach­flä­chen, Geschoss­de­cken und Boden­flä­chen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden.

Das för­der­fä­hige Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­vo­lumen liegt bei 2.000 € brutto. Der För­der­satz beträgt 15 % der för­der­fä­higen Aus­gaben. Die för­der­fä­higen Kosten für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahmen von Wohn­ge­bäuden sind gede­ckelt auf 60.000 €/Wohneinheit und Kalen­der­jahr, ins­ge­samt auf maximal 600.000 €/Gebäude. Bei Umset­zung einer Sanie­rungs­maß­nahme als Teil eines im För­der­pro­gramm Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäude geför­derten indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist ein zusätz­li­cher För­der­bonus von 5 % mög­lich (Quelle: bafa.de)

Steu­er­nach­lass

Alter­nativ gibt es den Steu­er­nach­lass für Ein­zel­maß­nahmen vom Finanzamt.

Kom­plett­sa­nie­rung

Für Sys­te­mi­sche Maß­nahmen (Kom­plett­sa­nie­rung) gibt es das För­der­pro­gramm „BEG WG“ – ein Kredit mit Til­gungs­zu­schuss der KfW.

Aus­führ­liche Bera­tung zu Ihrem Vorhaben

Für die Umset­zung Ihres Vor­ha­bens sind wir gerne für Sie da und beraten Sie zu fol­genden Punkten:

  • Bau­phy­sik­be­rech­nungen,
  • Wär­me­brü­cken­be­rech­nungen,
  • bau­bio­lo­gi­sche Bera­tungen und wenn gewünscht
  • Schim­mel­gut­achten
  • unab­hän­gige Energieberater

Ob eine Inves­ti­tion im vollen Umfang immer sinn­voll ist,  dar­über beraten wir Sie ebenso gern. Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nungen zu Kosten, Nutzen und Leis­tung möchten wohl über­legt sein.

Den Antrag auf För­der­mittel für die BEG EM können Pri­vat­per­sonen, Kom­munen und Unter­nehmen stellen. Für den Erhalt des iSFP-Bonus müssen Sie einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten damit beauf­tragen, eine Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäude durch­zu­führen. Der Ener­gie­be­rater stellt dann beim BAFA einen Zuschuss­an­trag für Ihr Wohn­ge­bäude und erhält einen Förderbescheid.

Mehr Infor­ma­tionen gibt es direkt auf die Seite der KFW oder der BEG oder direkt bei uns.

Wichtig! Erst Antrag online stellen, dann Fach­kräfte mit den Arbeiten beauftragen.

    Wir möchten unser Haus dämmen und benö­tigen Unterstützung










    Ich habe dieDaten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden und dass ich in Zukunft auch E-Mails von Udi­Dämm­sys­teme bekommen kann.* 

    För­de­rung Österreich

    Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus/­Rei­hen­haus 

    In Öster­reich werden ther­mi­sche Sanie­rungen für pri­vate Gebäude geför­dert, die älter als 15 Jahre sind. För­de­rungs­fähig sind umfas­sende Sanie­rungen nach kli­ma­aktiv Stan­dard bzw. gutem Stan­dard sowie Teil­sa­nie­rungen, die zu einer Reduk­tion des Heiz­wär­me­be­darfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Ein­zel­bau­teil­sa­nie­rungen gefördert.

    Die För­de­rung beträgt für Geneh­mi­gungen ab 01.01.2024 je nach Sanie­rungsart zwi­schen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Ver­wen­dung von Dämm­ma­te­rial aus nach­wach­senden Roh­stoffen kann dar­über hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten för­de­rungs­fä­higen Kosten geför­dert werden.
    (Quelle: www.umweltfoerderung.at)

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      Ich habe dieDaten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden und dass ich in Zukunft auch E-Mails von Udi­Dämm­sys­teme bekommen kann.* 

      För­de­rung Luxemburg 

      Udi­RECO dry Dämmelement 

      UdiRECO dry Dämm­system mit inte­griertem Unter­grund­aus­gleich. Das per­fekte Fas­sa­den­dämm­system und Innen­däm­mung (Außen­wand innen) ohne vor­putzen und ohne kleben.

      UdiRECO dry ist wär­me­spei­chernd, feuch­te­zwi­schen­spei­chernd, kapillar aktiv und dampf­dif­fu­si­ons­offen. Das gedämmte Bau­teil wird vor Über­feuch­tung geschützt.

      Bei­spiel Förderung:

      Innen­däm­mung:  Dicke: 100 mm (Stan­dard 3) wird mit 63,75 € /m² geför­dert. (Maximal 50 % der Investitionskosten)

      Fas­sade: Dicke: 180 mm (Stan­dard 3) wird eben­falls mit 85,00 €/m² geför­dert. (Maximal 50 % der Investitionskosten)

      Wei­tere För­de­rungen wie „eno­primes“ oder direkt von der Gemeinde sind ggf. auch möglich.

       

      Für wei­tere Infor­ma­tionen steht Ihnen unser Mit­ar­beiter vor Ort zur Verfügung:

      Kurt Bärtges
      74, route de Luxem­bourg
      L-6633 Was­ser­billig
      GSSM: 00352 621 96  82 63
      E-Mail: k.baertges@udidaemmsysteme.de